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   RG, 19.03.1936 - IV 290/35   

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RG, 19.03.1936 - IV 290/35 (https://dejure.org/1936,471)
RG, Entscheidung vom 19.03.1936 - IV 290/35 (https://dejure.org/1936,471)
RG, Entscheidung vom 19. März 1936 - IV 290/35 (https://dejure.org/1936,471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist für die Frage, ob die durch Zustellung von Anwalt zu Anwalt erfolgte Zurücknahme der Berufung wirksam widerrufen worden ist, der Zeitpunkt der Ausstellung des Empfangsbekenntnisses von Bedeutung? 2. Können die Wirkungen der Zurücknahme der Berufung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 150, 392
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Dies entspricht der im Bereich des Zivilprozesses anerkannten Handhabung, daß die Rücknahme eines Rechtsmittels widerrufen werden kann, wenn sie durch eine strafbare Handlung herbeigeführt worden ist (vgl. RGZ 150, 392 [395 f.]; BGHZ 12, 284 [285 f.] und 33, 73 [75]).
  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Für die alte Fassung des § 198 ZPO entsprach das der herrschenden, auch vom Reichsgericht ständig vertretenen Ansicht (RGZ 150, 392, 394).

    An dieser vom Reichsgericht (RGZ 98, 241; 150, 392, 394) ständig vertretenen Auffassung, die auch ganz überwiegend im Schrifttum (Stein/Jonas/Schönke 18. Aufl. ZPO § 198 Anm. II 3; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. § 71 II 1 a 8 β; 318; Baumbach/Lauterbach ZPO 25. Aufl. § 198 Anm. B hinsichtlich der Pflicht zur Annahme) vertreten wird, ist auch gegenüber den Bedenken von Wieczorek (ZPO § 198 Anm. A I b 1) festzuhalten.

  • BGH, 20.11.1952 - IV ZR 204/52

    Rechtsmittel

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 392 [395]; 161, 350).

    Aus dieser Wirkung des Verzichts ergibt sich, daß er anders als die Zurücknahme der Berufung oder der Revision vor Ablauf der Rechtsmittelfrist mit Zustimmung des Gegners widerrufen werden (RGZ 150, 392 [394]), und daß auf diese Einrede von dem Gegner verzichtet werden kann (RG ebenda Seite 395).

    Diese Voraussetzungen müssen nur für den Widerruf der Rechtsmittel zurücknahme erfüllt sein, wenn ihm Erfolg beschieden sein soll (vgl. RGZ 150, 392), sie gelten aber nicht, wenn der Einrede des Verzichts mit dem Gegeneinwand des Verstosses gegen Treu und Glauben begegnet wird.

  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 576/80

    Keine Bindung an Strafurteil bei Prüfung des Restitutionsgrundes

    Arens pflichtet dem bei mit der Erwägung, die strafgerichtliche Verurteilung sei nicht lediglich Voraussetzung für die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage, sondern ein unentbehrlicher Bestandteil des Tatbestandes der Restitutionsgründe des § 580 Nr. 1 bis 5 ZPO (a.a.O. S. 70; dagegen auch Zöller/Schneider ZPO 13. Aufl. § 589 Anm. I 1 - s. aber § 581 Anm. I 1 - Thomas/Putzo ZPO 11. Aufl. § 581 Anm. 1; Schönke/Kuchinke Zivilprozeßrecht 9. Aufl. § 80 IV 2 S. 417; Blomeyer Zivilprozeßrecht § 106 III 5 S. 601; RGZ 150, 392, 396).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 118/13

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Zustellung bei mehreren

    Ebenso wenig wie der Anwalt dem Gegner seiner Partei gegenüber nach Verfahrensrecht verpflichtet ist, an der Zustellung im Verfahren nach § 195 ZPO mitzuwirken (vgl. zu § 198 ZPO a.F.: BGHZ 30, 299 = NJW 1959, 1871, 1872; RGZ 98, 241; RGZ 150, 392, 394; vgl. zu § 187 ZPO a.F.: BGH, NJW 1990, 122, 124), ist er gegenüber dem Gegner seiner Partei verpflichtet, unverzüglich auf denkbare Heilungstatbestände hinzuweisen.
  • BGH, 19.04.2007 - IX ZB 244/06

    Verlust der Rechtsbeschwerde nach Rücknahme

    Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist grundsätzlich unwiderruflich (vgl. BGHZ 12, 284, 285; 20, 198, 205; RGZ 150, 392, 395).
  • BVerwG, 09.03.1956 - V C 264.54

    Rechtsmittel

    Prozeßhandlungen sind aber, soweit sie einen Verzicht auf prozessuale Befugnisse darstellen oder sonst der Partei ungünstig sind, nach wirksamer Erklärung in der Regel unwiderruflich (RGZ 150, 392; BGHZ 12, 284; Stein-Jonas-Schönke, V 4 a zu § 128 ZPO).

    Die Rücknahme der Revision ist von Amts wegen zu beachten (RGZ 150, 392; Baumbach, 2 E zu § 271 ZPO).

  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

    Mangels einer verfahrensrechtlichen Einrede bedarf auch nicht der Prüfung, ob die Revision der Beklagten, insbesondere die der Beklagten zu 1, nicht etwa deswegen nachträglich unzulässig geworden ist, weil der Konkursverwalter im Rahmen seiner Befugnisse (§ 6 Abs. 2 KO) außergerichtlich durch den Vertrag vom 21. Februar 1964 auf das Rechtsmittel gegenüber der Klägerin verzichtet hat (vgl. hierzu §§ 514, 566 ZPO; ferner RGZ 150, 392, 395 und 161, 350, 358 f; BGH LM § 514 ZPO Nr. 3 und Nr. 12).
  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 336/55

    Scheidungsprozeß aus Breslau

    Sie ist nicht deshalb unwirksam, weil die Partei, indem sie sie vollzieht, einer übernommenen Verpflichtung zuwiderhandelt, und sie kann nicht von dem Gegner durch die Erhebung einer Einrede entkräftet werden, sondern ist von Amts wegen zu beachten, wie ihre Wirkungen auch nicht durch das Einverständnis der Parteien zu beseitigen sind (RGZ 150, 392 [395]).
  • BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54

    Widerruf der Rücknahme eines Rechtsmittels

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts kann aber die Rücknahme des Rechtsmittels widerrufen werden, wenn sie durch eine strafbare Handlung herbeigeführt worden ist, so dass das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen würde, nach § 580 Nr. 4 ZPO mit der Wiederaufnahmeklage beseitigt werden könnte (RGZ 150, 392 ff = JW 1936, 1907; 153, 69 = JW 1937, 544; 156, 395).
  • BFH, 23.06.1971 - I B 12/71

    Zustellung - Wirksamkeit - Kenntniserlangung - Entgegennahme - Empfangsbekenntnis

  • BFH, 08.07.1969 - II R 108/66

    Einstellung des Verfahrens - Einwilligung des Beklagten - Rücknahme der Klage -

  • OLG Dresden, 29.08.2001 - 11 U 1473/00

    Widerruf der Berufungsrücknahme; Zulässigkeit

  • BAG, 06.07.1961 - 2 AZR 139/61

    Rücknahme eines Rechtsmittels - Möglichkeit des Widerrufs - Restitutionsklage -

  • BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51

    Unrichtige Zeugenaussage. Revision

  • BGH, 26.09.1975 - I ZR 4/75

    Zahlung eines Differenzbetrages zwischen einem tariflich geschuldeten und dem

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.12.1995 - 1 K 2001/94

    Finanzgerichtsordnung; Zulässigkeit einer Restitutionsklage wegen Falschaussage

  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

  • KG, 28.02.1995 - 18 U 2517/94

    Begründetheit einer Berufung gegen ein Anerkenntnisteilurteil der Zivilkammer des

  • BGH, 23.03.1955 - IV ZR 69/55

    Rechtsmittel

  • BPatG, 26.02.1997 - 32 W (pat) 179/96

    Markenbescherdeverfahren - Rücknahme einer Beschwerderücknahme

  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 116/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1974 - III ZR 40/72

    Wirkungen des Vorbringens neuer Tatsachen nach dem Schluss der mündlichen

  • BGH, 29.02.1968 - VII ZR 138/65

    Zulässigkeit einer Berufung - Bestimmung des Zeitpunkts der Zustellung eines

  • BGH, 25.11.1953 - IV ZB 103/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1958 - VII ZR 59/58
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